Nachhaltigkeitsmanagement & EU-Taxonomie

Innovation und Exzellenz auf Basis des Rechtsrahmens

Spannungsfeld zwischen Rechtskonformität und Innovation

Die EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 ist eine rechtsverbindliche Verordnung, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gültig ist. Diese Verordnung enthält harmonisierte Kriterien und Definitionen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einstufen und beschreibt auch die Verpflichtungen zur transparenten nicht-finanziellen Berichterstattung. Es ist daher aus unserer Sicht notwendig, auch als KMU, die Anforderungen der EU-Taxonomie bei der strategischen Ausrichtung Ihres Unternehmens zu berücksichtigen und Ihre MitarbeiterInnen, KooperationspartnerInnen und KundInnen zu sensibilisieren, Grundwissen aufzubauen und zu schulen.

Grundwissen für Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen
Wir können Ihr Unternehmen dabei unterstützen, Grundwissen und Grundsensibilisierung für die EU-Taxonomie, und alle anderen nachhaltigkeitsrelevanten Rechtsvorschriften auf nationaler und EU-Ebene aufzubauen und dabei stets Praxisbezug zu wahren.

Dabei stecken wir die wesentlichen, aktuellen, allgemeinen und individuellen Eckpfeiler individuell ab, um auf technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Basis mit Ihren Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform zu sein und um daraus Mehrwerte zu generieren. Entscheidend dabei ist eine mittel- bis langfristige Betrachtungskompetenz über die gesamten unternehmerischen Wirtschaftstätigkeiten.

Finanz- und Versicherungsunternehmen müssen bereits nach NaDiVeG (=Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) taxonomiekonform berichten. Große Unternehmen müssen ab 01.01.2024 taxonomie- bzw. CSRD-konform wirtschaften und Nicht-finanzielles Berichtswesen bereitstellen. Im Umkehrschluss kann das also auch die Kleinen – und Mittleren Unternehmen tangieren, wenn diese beispielsweise an gemeinschaftlichen Wirtschaftstätigkeiten beteiligt sind.

Warum bietet HOMIT Dienstleistungen zur
EU-TAXONOMIE an?

Wir sind davon überzeugt, dass die EU-Taxonomie und Nicht-finanzielles Berichtswesen logisch und verständlich gemacht werden kann. Außerdem sehen wir grundsätzlich das große Potential, dass durch die frühe thematische Auseinandersetzung mit diesem relativ neuen Rechtsrahmen, mittels kleiner Schritte, große Chancen eröffnet werden können.

Nachhaltigkeitsmanagement und Beschäftigen mit der EU-Taxonomie und nachfolgenden Verordnungen und Richtlinien mit deren nationalen Umsetzungen, ist das entschiedene Bekenntnis zu technischem Fortschritt, Umweltschutz, Rechtssicherheit bei Investitionen und Wirtschaftswachstum.

Betroffenheitsanalyse
und Taxonomiefähigkeit

Konzeptionierung und richtlinienkonforme Analyse der Wirtschaftstätigkeiten durch Prüfung der Taxonomiefähigkeit und Betroffenheitsanalyse gemäß den EU-Prüfkriterien. Identifizierung der Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens (Umsatz, CapEx und OpEx, etc.).

Klassifizierung der 6
Umweltziele und DNSH-Anforderung

Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten durch Prüfung des wesentlichen Beitrags zu den 6 Umweltzielen und DNSH-Anforderungen. Ermittlung der taxonomiekonformen Tätigkeiten durch die wesentlichen KPIs (Key-Performance-Indicators) zur Grundlagenschaffung für die Nicht-finanzielle Berichterstattung.

Ökonomische und
ökotechnische Betrachtung

Ökonomische und ökotechnische Betrachtung der bestehenden Bauprozesse. Erstellung von Kosten- Nutzenanalysen und empirische Ermittlung der individuellen Lebenszykluskosten unter den Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit und der Einhaltung der Umweltziele.

Individuelle Lebenszyklusanalysen
im Straßen- und Wegebau

Übersichtliche Datenverarbeitung für strategisches Digitales Pavement Management. Nutzung von digitalen Tools für Umwelt-Produktdeklarationen, welche die technischen und  umweltrelevanten Eigenschaften, unter Berücksichtigung des individuellen Lebenszyklus für Baustoffe und Bauweisen beschreiben. Auswertung von BIM-Modellen für Ihr Asset-Management-System.

Ökobilanzierung
nach ÖNORM 15978

Kalkulation und Darstellung von Ökologischen Fußabdrücken von Bautätigkeiten nach ÖNORM 15978 für die Ermittlung Ihrer SCOPE 3 – Emissionen bzw. „Nachgelagerten Aktivitäten“ nach CSRD-Richtlinie unter Berücksichtigung von offiziellen EPD-Datenbanken nach EN 15084.

Berechnung - Ökologischer Fußabdruck [kgCO2-Äq.]

Erstellung von individuellen ökologischen Fußabdruckberechnungen und des Global Warming Potentials (GWP) – ausgedrückt in [kgCO2-Äq.] – nach EN 15978-1 für Ihre aktuellen oder geplanten Wirtschaftstätigkeiten im Verkehrswege- und Tiefbau. Ausarbeitung von kostenneutralen ökotechnischen Alternativmöglichkeiten und mithilfe gängiger Methoden zur Bestimmung der Lebenszyklusdauer.

Häufige Fragen zu
über EU Taxonomie

Ja, die Regelungen für die Bauwirtschaft werden unter Punkt 7 „Baugewerbe und Immobilien“ der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 vom 04.06.2021 definiert.

Die EU-Taxonomie vereint Technik und Naturwissenschaften mit Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Das macht diese EU-Verordnung und dessen EU-Richtlinien, die darauf aufgebaut sind, sehr umfangreich. Allgemein sind „EU-Verordnungen“, so wie auch die EU-Taxonomie-Verordnung, verbindliche Rechtsakte, welche demokratisch legitimiert sind und somit auch für alle Mitgliedsländer Gültigkeit haben. „EU-Richtlinien“, wie zum Beispiel die CSRD-Richtlinie, sind nicht direkt bindend. Denn EU-Richtlinien müssen erst in einem bestimmten Zeitraum in das nationale Recht der jeweiligen 27 Mitgliedsländer, wie es auch Österreich ist, umgewandelt bzw. umgesetzt werden, damit dieses angewandt und gelebt werden kann.

Die EU-Taxonomie und dessen delegierte Verordnungen umfassen aktuell insgesamt 9 Wirtschaftsbereiche und ist daher so umfangreich. „Baugewerbe und Immobilien“ ist nur ein Teil davon.

Ab 01.01.2023: Große Unternehmen, die unter das NaDiVeG bzw. NFRD fallen (Finanz- und Versicherungsunternehmen)

Ab 01.01.2024: Unternehmen, die wegen CSRD-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2464)) bzw. der nationalen Umsetzung berichtspflichtig sind. Das betrifft große Unternehmen nach §221, Punkt 3, UBG.

Ab 01.01.2026: Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen

Nachhaltiges und ökotechnisches Wirtschaften ist ein Wachstumsmarkt. Der Trend ist national und international gesetzt und sowohl Regierungsprogramme als auch die Förderlandschaft geben dahingehend Tendenzen und Richtungen vor.

Immer mehr zertifzierte NachhaltigkeitsmanagerInnen und Bildungseinrichtungen, allen voran die Wirtschaftskammer (WKO) als erster Ansprechpartner, veröffentlichen Leitfäden zu diesem Rechtsrahmen und bieten Grundlagenkurse an.

Je größer ein Unternehmen ist, umso besser ist ihr Nachhaltigkeitsrating.
Grund dafür sind die finanziellen Ressourcen und wirtschaftlichen Möglichkeiten, geeignete Managementstrukturen und Compliance aufzubauen.

Kleine Unternehmen sind flexibel und können sich geschickt an etwaige Entwicklungen anpassen.
Für KMUs und deren Mitarbeiter müssen die geeigneten Informationsplattformen ausgebaut werden.

Philosophie

Voll im Trend sein, fleißig tüfteln und umsetzen ist die Devise. Scharf kalkulieren, mutig ausprobieren und die Extrameile gehen. Aus Fehlern lernen und daraus profitieren.

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Leistungen

Planung, Investition, Ausführungsarbeiten, Instandhaltung und Instandsetzung, Sanierungs- und Abbrucharbeiten, Recyclingmöglichkeiten und Abfallmengen quantifizierbar machen.

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Über HOMIT

Wir sind ein planendes Baumeisterunternehmen für Digitalen Ökotechnischen Verkehrswegebau und branchenverwandte Geschäftstätigkeiten im Berechtigungsumfang des § 99 Abs 1 GewO.

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